Impressum
Brückbauer Verpackungen e.K.
Geschäftsführer: Hans-Peter Brückbauer
Beckerweg 4
65468 Trebur-Geinsheim
Tel. +49-(0)6147-501208
Fax +49-(0)6147-501209
E-Mail: info@brueckbauer-verpackungen.de
UStIdNr: DE250158181
HRA 83161 Registergericht Darmstadt
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Brückbauer Verpackungen e.K.
1. Allgemeines
Unsere Angebote, Bestellungen, Leistungen und Lieferungen erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen ohne Rücksicht
darauf, ob in jedem einzelnen Fall auf sie Bezug genommen wird.
Etwaige Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
Diese Bedingungen schließen alle anderen Bedingungen aus, auch wenn diese uns
zeitlich später zugehen.
Spätestens mit Entgegennahme unserer Produkte gelten die vorliegenden
Geschäfts- und Lieferbedingungen als angenommen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Den Rücktritt von einem Auftrag behalten wir uns für den Fall vor, dass beim
Käufer eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wir
nachträglich davon Kenntnis erhalten und der Käufer zur Leistung Zug um Zug
oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
3. Preise
Die Preise gelten ab Werk als Netto-Einzelpreise in Euro, excl. Verpackung,
zuzüglich der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sollten außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoffpreisen auftreten, müssen wir
uns Preiskorrekturen vorbehalten. Die dargestellten Dekomaterialien in unseren
Verkaufsunterlagen sind nicht im Preis inbegriffen. Wir übernehmen keine Gewähr
bei eventuellen irrtümlichen Beschreibungen von Produkten und Preisen.
4. Lieferung
Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk, wobei wir ohne Eingehung einer
Rechtsverpflichtung nach Möglichkeit den günstigsten Weg bevorzugen.
Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers.
Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der Ware geht in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem die Ware unseren Betrieb verläßt,
gleichgültig ob durch fremde Spedition oder durch eigenes Fahrzeug befördert
wird. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die
Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit
Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Ab 250,00 EUR Netto-Warenwert liefern wir frei Haus BRD, Inseln ausgenommen.
Für Lieferungen unterhalb der frachtfreien Grenze berechnen wir deutschlandweit
anteilige Frachtkosten, so z.B. pro Palette 75,00 EUR; bei Paketversand pro Paket
bis max. 30 kg 7,50 EUR.
Beträgt der Netto-Warenwert weniger als 50,00 EUR, berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr von 12,00 EUR pro Auftrag.
Bei Nachnahmesendungen durch Post oder sonstigen Paketunternehmen berechnen
wir 7,50 EUR.
Kann ein Auftrag in der gewünschten Lieferzeit nicht komplett ausgeliefert
werden, sind Teillieferungen möglich.
Wir behalten uns bei allen Aufträgen eine Mehr- oder Mindermengenlieferung bis
zu 10% eines jeden Auftrages vor. Bei Sonderanfertigungen und bei bedruckter
Ware behalten wir uns eine Mehr- oder Mindermengenlieferung bis zu 20% eines
jeden Auftrages vor.
Branchenübliche Abweichungen in Maß, Gewicht und Qualität der Lieferung bleiben
vorbehalten und berechtigen weder zur Nichtabnahme noch zur Vornahme von
Preisabzügen.
Verpackung wird nicht zurückgenommen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis
berechnet. Europaletten, Gitterboxen oder andere tauschfähige
Versandverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet, wenn sie bei der
Warenlieferung nicht kostenfrei getauscht werden.
5. Rückgaberecht
Rückgaberecht innerhalb 14 Tage, wenn unbenutzt in der Originalverpackung.
Frachtkosten, Porto gehen dabei zu Ihren Lasten.
Artikel mit individuellem Firmendruck bzw. Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch
können in keinem Fall zurückgenommen werden.
6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto
Kasse ohne Abzug oder innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto.
Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer,
fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind. Wechselzahlung gilt nicht als
Barzahlung und berechtigt nicht zum Abzug von Skonto.
Die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bedarf stets einer besonderen
Vereinbarung. Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehenden
Spesen oder sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Derartige Spesen und
Kosten sind sofort fällig.
Rechnungen über Maschinenmieten oder Verpackungsdienstleistungen sind sofort
netto, ohne Skontoabzug, fällig.
Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe der von den Banken jeweils
für ungedeckte Kredite berechneten Zinsen und sonstigen Kosten in Euro in
Anrechnung gebracht.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, da wir Sie als Kunden noch nicht
kennen. Wechsel als Zahlungsausgleich können wir nicht akzeptieren.
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt der Geltendmachung
weitergehender Rechte, insbesondere des Verzugsschadens, Zinsen in Höhe von
3,5% p.a. über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Unser Recht,
einen darüber hinaus gehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen
Vorauszahlung zu tätigen. Voraus- oder Abschlagszahlungen werden nicht
verzinst.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfüllt, wenn wir darüber endgültig verfügen
können.
Eingeräumte Zahlungsziele und Kreditlinien können wir jederzeit ohne Angabe von
Gründen zurücknehmen.
Verzug des Bestellers oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung
seiner Vermögensverhältnisse berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen,
die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern und alle Forderungen aus der
Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unter den selben Voraussetzungen
können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistung verlangen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Preises, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche von einem deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt
worden oder unstreitig sind.
7. Mängelrügen
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Anlieferung vom Kunden gerügt werden
und können nur Berücksichtigung finden, falls der Empfänger vor Abnahme des
Gutes dessen Zustand durch den anliefernden Spediteur schriftlich hat
feststellen und die Beschädigung sich hat bestätigen lassen. Beschädigungen
oder Minderungen, die bei der Abnahme äußerlich nicht erkennbar waren, hat
uns der Empfänger sofort nach Entdeckung und spätestens innerhalb einer Woche
nach Übernahme schriftlich anzuzeigen und die Mängelaufnahme zu
beantragen. Dies bezieht sich auch auf beschädigte Sendungen, die durch
Spediteure oder andere Überbringer zugestellt werden.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Rügen sind wir nach unserer Wahl zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung (gegen Rückgabe der beanstandeten Ware)
verpflichtet; erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung
ist der Besteller nach seiner Wahl zur Wandelung oder Minderung berechtigt.
Mängelrügen werden von uns nicht berücksichtigt, wenn die gelieferten Waren
verarbeitet oder die für die Waren gebräuchlichen Lagerungsbedingungen nicht
beachtet worden sind.
Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung und schließen
sonstige Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus
positiver Vertragsverletzung, auch für Mängelfolgeschäden (soweit nicht
bestimmte Eigenschaften zur Absicherung hiergegen zugesichert worden sind)
sowie an dritten Rechtsgütern entstandenen Schäden einschließlich entgangenen
Gewinns aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
unsererseits, unserer Organe oder unserer Mitarbeiter vorliegt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
anerkannten und kausalen Forderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem
Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser alleiniges
Eigentum. Verarbeitung oder Vermischung erfolgen stets für uns als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch
Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass uns das
(Mit-) Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer
Ware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zusteht. Der
Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich und mit kaufmännischer
Sorgfalt und verpflichtet sich, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte
erforderlichen Angaben zu machen und uns insoweit Einblick in seine Unterlagen
zu gewähren. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist. Die Ermächtigung
zur Weiterveräußerung wird ausgeschlossen für den Fall, dass im Verhältnis
zwischen dem Vorbehaltskäufer und seinem Kunden ein Abtretungsverbot besteht.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) wegen der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt
sicherungshalber an uns ab. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware
zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem
Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Rechnungswertes) entspricht. Wir
ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für
eigene Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann
nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall eines berechtigten Widerrufs hat uns der
Kunde den/die Schuldner der angetretenen Forderungen mitzuteilen und dem/den
Schuldner(n) die Abtretung anzuzeigen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum
hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind
wir berechtigt, die Vorbehaltsware auch ohne Nachfristsetzung auf Kosten des
Kunden einstweilig herauszuverlangen - durch Herausgabe oder Rücksendung an
uns - oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu
fordern. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns
liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt
vom Vertrag.
Die vorgenannten Sicherheiten geben wir auf Verlangen des Kunden nach unserer
Wahl frei, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
9. Datenspeicherung
Wir geben Ihnen hiermit bekannt, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig
und im Rahmen des Bundesdatenschutzes zulässig - edv-mäßig speichern und
verarbeiten.
10. Gerichtsstand, Wirksamkeit
Der Gerichtsstand ist Darmstadt.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen oder
Bestimmungen nicht berührt.
( Stand: Dezember 2006 )
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